Neben den anfallenden forensischen, d.h. gerichtlichen Auseinandersetzungen, beschäftige ich mich hauptsächlich mit außergerichtlicher Konfliktlösung und Beratung.
Mein Hauptaugenmerk liegt auf dem Europäischen sowie internationalen Verkehrsrecht. Dabei ist für mich das Luftverkehrsrecht von besonderem Interesse.
Da die Europäische Union eine ureigene Kompetenz im grenzüberschreitenden Verkehr bei den vier Verkehrsträgern Luft, Wasser, Schiene und Straße besitzt, wird sie in diesem Bereich außerordentlich
intensiv gesetzgeberisch tätig, um auch hier zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes beizutragen.
Neben dem Verkehrsrecht beschäftige ich mich mit den klassischen anwaltlichen Rechtsbereichen, wie der Vertragsgestaltung im Ehe- und Familienrecht, dem Erbrecht oder dem öffentlichen und privaten
Baurecht.
Da fast jeder Lebensbereich des privaten Lebens und viele des öffentlichen Lebens durch die freie Gestaltung von Vertragsparteien geregelt werden kann, gibt es viele Betätigungsfelder für den
Anwalt, der dazu dienlich sein kann und soll, seinen Mandanten vor schädlichen Auswirkungen dieser Gestaltung zu bewahren.